GEMA - das unbekannte Wesen

Die Meldepflicht musikalischer Vorträge birgt für Jagdhornbläsergruppen viele Fallen. Was muss angemeldet werden, wer muss melden?

(Stand 6/2021)

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Ein heikler Punkt bei der jagdmusikalischen Traditionspflege ist die vorgeschriebene Anmeldung von Vorträgen bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Wer sich auf deren Homepage www.gema.de informieren möchte, ob der geplante Auftritt seiner Bläsergruppe GEMA-pflichtig ist, wird möglicherweise hinterher mehr Fragen haben als vorher, so vielfältig sind die Kategorien und Tarife.

Ein paar grundlegende Dinge:

- Grundsätzlich GEMA-frei sind:

   + die deutschen Jagdsignale in der Fassung des DJV,

   + alle musikalischen Vorträge im Rahmen von Gottesdiensten (Hubertusmessen),

   + Stücke, deren Urheber nicht bei der GEMA registriert sind (Liste von Jagdhornkomponisten, die dem Landesjagdverband bekannt sind, siehe Anhang), sowie

   + alle Werke, deren Komponisten oder Bearbeiter seit mindestens 70 Jahren verstorben sind.

- Bei allen öffentlichen Vorträgen ist der Veranstalter, nicht der Vortragende GEMA-pflichtig (es sei denn, beide sind identisch, wenn z. B. die Bläsergruppe bei ihrer eigenen Jubiläumsfeier auftritt).

- Die GEMA-Gebühr wird nach der Veranstaltungskategorie und den vorhandenen Zuhörerplätzen berechnet. Nach Abzug der Verwaltungskosten erhalten die Komponisten, deren Stücke bei der jeweiligen Veranstaltung vorgetragen wurden, entsprechend ihrem Anteil an der Veranstaltung ein paar Cent für ihren Lebensunterhalt. Kein Komponist kann von seinen GEMA-Einnahmen leben.

- Wer eine notwendige GEMA-Anmeldung versäumt, kann ggf. mit der doppelten Gebühr belangt werden. Fragen Sie im Zweifel bei der GEMA an.

Kontakt GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart: Tel. (0711) 22526, Fax 2252800, E-Mail: bd-s(at)gema.de

Weitere Informationen sowie einen Tarifrechner hat Bundesbläserobmann Jürgen Keller auf seiner Homepage veröffentlicht: http://www.kellerjagdhorn.de/gema.html

Die unten stehenden Liste der GEMA-freien Komponisten ist nicht mehr aktuell. Inzwischen sind auch die Komponisten Reiner Corneli und Anton Günther seit über 70 Jahren tot und daher nicht mehr GEMA-pflichtig.