Ehrungen

Ehrungen können für aktive Mitgliedschaft in einer Bläsergruppe für 10,20,30,40 und 50 Jahre beantragt werden

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Die Ehrungen sind beim zuständigen Bezirksobmann zu beantragen.

 

Für außerordentliche Ehrungen für musikalische Leiter oder besondere Verdienste in einer Bläsergruppe hat der Landesjagdverband keine Ehrungen vorgesehen. Diese müssen von den Bläsergruppen oder der Jägervereinigung selbst vorgenommen werden. Bitte beachten Sie auch die Ehrungsrichtlinien des Landesjagdverbandes.